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GBA beschließt Verordnungsfähigkeit von Botulinum Neurotoxin Typ A bei aufgabenspezifischen fokalen Dystonien
Am 15. Oktober 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, die Verordnung von Botulinum Neurotoxin Typ A im Off-Label-Use bei aufgabenspezifischen fokalen Dystonien zu ermöglichen. Der Wirkstoff Clostridium botulinum Toxin Typ A wird hierzu in Teil A der Anlage VI der Arzneimittelrichtlinie aufgenommen und eine Verordnung damit unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.